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Bei der Gründung noch zu berücksichtigen sind...
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Die Entscheidung für die unternehmerische Selbständigkeit ist getroffen. Im nächsten Schritt geht es um die Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen und den formalen Gründunsprozess.
Welche Rechtsform passt?
Unter der Rechtsform versteht man die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Unternehmen gelten. Die Rechtsform klärt Fragen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, regelt die Haftung und gibt Auskunft über das notwendige Mindestkapital. Ein Übersicht und Merkblätter zu den aktuellen Rechtsformen in Liechtenstein finden Sie
hier
.
Wie geht man bei der Gründung einer GmbH, Anstalt oder Aktiengesellschaft vor?
1. Einreichung des
Gewerbegesuchs
für juristische Personen beim
Amt für Volkswirtschaft
. Hinweis für nicht-liechtensteinische
Staatsbürger: Strafregisterauszug und Betreibungsauskunft mitbringen
2. Zusicherung der Gewerbebewilligung abwarten
3. Antrag auf Eintragung im
Öffentlichkeitsregister
stellen
Formulierungsvorschlag: "Hiermit stellen wir den Antrag, dass die Firma Muster GmbH,
Anstalt, AG mit Sitz in XY und einem Mindestkapital von XY im liechtensteinischen
Öffentlichkeitsregister eingetragen wird.
4. Annahme und Zeichnungserklärung des Geschäftsführers
Formulierungsvorschlag: "Hiermit nehme ich das Amt des Geschäftsführers an. Die
Zeichnung in meinem Namen ist wie folgt: Unterschrift (beim Öffentlichkeitsregisteramt
unterschreiben und beglaubigen lassen)
5. Publikationsgenehmigung bei der
Steuerverwaltung
einholen und
eventuell
MwSt.-Nummer
beantragen
6. Kapitalnachweis je nach Rechtsform von der Bank ausstellen lassen
7. Statuten je nach Rechtsform vom Öffentlichkeitsregisteramt beurkunden lassen
8. Annahmeerklärung der Revisionsstelle (nur bei AG)
Nachdem diese acht Schritte durchlaufen sind, stellt das Öffentlichkeitsregisteramt das
Gründungsprotokoll
aus.